Ein weiteres Betätigungsfeld ist die Verteidigung in Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, das sog. Verkehrsstrafrecht betreffend sowie die Verteidigung bei der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat im Straßenverkehr eingeleitet, berate und verteidige ich Sie im außergerichtlichen Vorverfahren sowie, sofern Anklage erhoben oder ein Strafbefehl erlassen wird, im gerichtlichen Verfahren.
Wird Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen, berate und verteidige ich Sie im Verwaltungsverfahren als auch im gerichtlichen Verfahren.
Diese Punkte betreffen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Verkehrsordnungswidrigkeiten können sich aber auch aus der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), z. B. Nichtaushändigung eines Fahrtenbuches, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) , z. B. Nichtmitführen der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) oder der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), z. B. Nichtmitführen der Prüfungsbescheinigung für begleitetes Fahren ab 17 Jahre, ergeben.
Das Arbeitsrecht umfasst die Gesamtheit aller Regelungen, die die unselbstständige, abhängige Erwerbstätigkeit betreffen.
Das zum Bereich des Verkehrsrechts gehörende Verkehrszivilrecht umfasst vorwiegend das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht.
Das Verkehrsstraf- und Verkehrs-OWi-Recht befasst sich mit der Verfolgung und Ahndung von Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.
Das Sozialrecht beinhaltet Rechtsnormen, die die soziale Sicherung betreffen und ist insbesondere im Sozialgesetzbuch aber auch in zahlreichen anderen Vorschriften geregelt.